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BVV beschließt Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020

Der Vorstand des Bayerischen Volleyball-Verbandes (BVV) hat auf Vorschlag des Landesspielausschusses die Regelungen zur Wertung der Hallen-Saison 2019/2020 für alle Ligen des Allgemeinen Spielbetriebs (Frauen und Männer) im Bereich des BVV beschlossen.

Der BVV folgt dabei den Empfehlungen des Deutschen Volleyball-Verbandes.

Der Volleyball-Spielbetrieb der Saison 2019/2020 wurde am 12.03.2020 aufgrund der Entwicklung der Coronavirus-Lage (Covid-19) in Bayern durch den BVV beendet. Der BVV sieht sich, angesichts der weiteren Entwicklung der Lage bis heute, in seiner Entscheidung bestätigt. Eine Fortsetzung und die damit mögliche reguläre Beendigung des Spielbetriebes der Saison 2019/2020 ist ausgeschlossen.

Um den Vereinen sowie den Spielausschüssen eine geordnete Vorbereitung auf die Saison 2020/21 zu ermöglichen, hat der Landesspielausschuss verschiedene Regelungen für alle Ligen des Allgemeinen Spielbetriebs (Frauen und Männer) im Bereich des BVV erarbeitet. Diese betreffen Festlegungen zur Wertung, zum Auf- und Abstieg in der Spielzeit 2019/20 sowie die Folgen für die Saison 2020/2021.

MEISTERSCHAFT

Diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar als Tabellenerster feststehen, sind Meister der jeweiligen Liga. Alle weiteren Meistertitel werden nicht vergeben.

AUF- UND ABSTIEGSREGELUNG

  • Für Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und sportlich nicht mehr änderbar feststehen, gelten die bestehenden Regelungen, dh. sie steigen auf bzw. müssen absteigen.
  • Relegationsspiele am Ende der Saison 2019/2020 finden nicht statt.
  • Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz sind und rechnerisch einen Nichtabstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, verbleiben in dieser Spielklasse.
  • Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Aufstiegsplatz sind, aber noch überholt werden könnten, erhalten das Aufstiegsrecht in die höhere Spielklasse.
  • Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz sind und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen, erhalten das Aufstiegsrecht in die höhere Spielklasse.
  • Aus Staffeln, die in der Saison 2020/2021 mit 12 oder mehr Mannschaften spielen, steigen am Ende der Saison 4 Mannschaften ab.
  • Mannschaften, die durch vorstehende Regelungen aufstiegsberechtigt werden, können bis  zum 01.Juni 2020 (verschoben vom 30. April 2020) schriftlich gegenüber dem zuständigen Spielwart auf den Aufstieg verzichten (VSPO 5.4).
  • Für Abmeldungen der Allgemeinen Klasse (VSPO 9.5) und freiwillige Rückstufung (VSPO 9.6) gilt ebenso der 01.Juni 2020 (verschoben vom 30. April 2020).

(Rechnerisch bedeutet, dass alle noch ausstehenden eigenen und fremden Spiele aus Sicht einer Mannschaft "optimal" verlaufen)

Im BVV-Ergebnisdienst sind bei jeder Liga unter der Tabelle im Feld „Bemerkung“ die Mannschaften mit Aufstiegsrecht und die Absteiger aus der jeweiligen Liga aufgelistet. (Infos auf den Liga-Seiten werden gerade eingearbeitet.)

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